Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau,
4. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung
des Aufstellungs-Beschlusses und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Verbandsversammlung hat am 03.04.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungs-Beschluss für eine 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau gefasst.
Der Entwurf der Teilfortschreibung beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der Gemarkung Wilhelmsfeld.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, in der Gemeinde Wilhelmsfeld entlang der Straße „Am Buchenhain“, im Bereich der zwischenzeitlich nicht mehr genutzten Tennisplätze, eine Wohnbebauung zu realisieren.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung finden in Form einer Planauslegung statt.
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt am Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau, Rathaus Schönau-Altneudorf, Altneudorfer Straße 59, Zimmer 201, 69250 Schönau, während der üblichen Dienststunden in der Zeit vom 11.05.2023 bis 12.06.2023 öffentlich aus.
Weitere Möglichkeiten der Einsichtnahme bestehen in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden.
Zusätzlich sind die Entwurfs-Unterlagen im Internet unter der Adresse www.gvv-schönau.de abrufbar.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau, Altneudorfer Straße 59, 69250 Schönau, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Schönau, den 03.05.2023
Sieglinde Pfahl, Verbandsvorsitzende