4. Änderung
Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 10.07.2023 eine Abwägung über die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen, die ergänzten Entwurfs-Unterlagen gebilligt und den Beschluss gefasst, diese gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beinhaltet die Ausweisung einer Wohnbaufläche auf der Gemarkung Wilhelmsfeld.
Die geplante Ausweisung ist dem nachfolgend abgebildeten Kartenausschnitt zu entnehmen:
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, in der Gemeinde Wilhelmsfeld entlang der Straße „Am Buchenhain“, im Bereich der zwischenzeitlich nicht mehr genutzten Tennisplätze, eine Wohnbebauung zu realisieren.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt, einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 28.09.2023 bis 06.11.2023 am Sitz des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau, Rathaus Schönau-Altneudorf,
Altneudorfer Straße 59, Zimmer 201, 69250 Schönau, während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Dienstgebäude des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau am Dienstag, den 03.10.2023 und am Mittwoch, den 01.11.2023 geschlossen ist.
Weitere Möglichkeiten der Einsichtnahme bestehen in den Rathäusern der Mitgliedsgemeinden.
Zusätzlich sind die Entwurfs-Unterlagen im Internet unter der Adresse www.gvv-schönau.de abrufbar.
Bestandteile der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen dem Gemeindeverwaltungsverband Schönau, Altneudorfer Straße 59, 69250 Schönau, elektronisch übermittelt (ricarda.elfner@gvv-schoenau.de) werden oder schriftlich beziehungsweise mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.
Schönau, den 20.09.2023
Sieglinde Pfahl, Verbandsvorsitzende