Ausgehend vom Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleiner Gemeinden aus dem Jahre 1968 haben bereits im Jahre 1969 Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit unter Wahrung der Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden stattgefunden. Beteiligt waren die Gemeinden Schönau, Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach; Altneudorf; Altenbach, Lampenhain, Heddesbach und Brombach.
Erste Aufgabenkataloge für die Beratung wurden erstellt. Auf Vorschlag des damaligen Landrates wurde 1970 eine Kommission aus je 2 Vertretern jeder Gemeinde gebildet. Die Gemeinde Altenbach war nicht mehr vertreten.
Die Komission unterbreitete den Gemeinderatsgremien 2 Vorschläge:
a) Die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft mit den vorerwähnten Gemeinden oder
b) die Bildung von 2 Verwaltungsgemeinschaften.
Anschließend fanden zahlreiche Gemeinderatssitzungen, Gespräche und auch Bürgerinformationen und Bürgerversammlungen zu diesem Thema statt.
Vor dem Hintergrund drohender gesetzlich verordneter Maßnahmen suchten die Gemeinden nach Lösungsmöglichkeiten auf freiwilliger Basis.
Im Juni 1974 haben die Bürgermeister der Gemeinden Altneudorf, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Lampenhain, Schönau und Wilhelmsfeld - nach vorausgegangenem Beschluß in der jeweiligen Gemeinde - zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft in der Rechtsform eines Gemeindeverwaltungsverbandes die Verbandssatzung unterzeichnet. Danach entstand der Verband zum 1.1.1975.
Dennoch erfolgte die Übernahme von Bedienstete einzelner Mitgliedsgmeinden erst zum 1.1.1976, so daß die Arbeit beim Gemeindeverwaltungsverband offiziell am 2.1.1976 aufgenommen wurde. Unter anderem wurde dem Verband die vorbereitete Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die Abgaben-, Kassen- und Rechnungsgeschäfte übertragen. Die Flächennutzungsplanung ist eine gesetzliche Aufgabe, die der Verband anstelle der Mitgliedsgemeinden in eigener Zuständigkeit erfüllt.
Die Aufgaben des Abgaben-, Kassen- und Rechnungswesens werden Namens und im Auftrag der Gemeinden erledigt.