Gemeindeverwaltungsverband Schönau i. Odw.
Gemeindeverwaltungsverband Schönau i. Odw.

Mögliche Routen zur Münchelhütte

 

Jeder darf sein Tempo und seine Route selbst bestimmen. Ob nun zu Fuß oder mit dem Fahrrad  – alle sind herzlich willkommen.

Als kleine Hilfestellung haben wir eine Auswahl der möglichen Routen mit ca. Zeitangaben zusammengestellt.

 

Wanderung: 3 km/Std., Steigung wurde einkalkuliert.

 

Heiligkreuzsteinach, Sportplatz                      

Altneudorf-Schönau-Hasselbacher Hof

9,1 km, Straße, Radstrecke                                              ca. 35 Min.

 

Schönau, Parkplatz Lochmühle, Hasselbacher Hof

Über Alte Ziegelhäuser Landstraße

1,5 km, Schotterweg, Wanderstrecke                             ca. 30 Min.

 

Wilhelmsfeld, Parkplatz Hexenbesen

Über Holzapfelbaum, Sitzbuche

5,7 km, Waldweg, Wanderstrecke                                   ca. 1 Std. 45 Min.

 

Ziegelhausen, Parkplatz Lager Kirschbaum

Über Sitzbuche

4,45 km, Waldweg, Wanderstrecke                                 ca. 1 Std. 30 Min.

 

Kleingemünd, Parkplatz Peter-Schnellbach-Straße

Über Ruhesteinhütte, Lärchengarten                             

4,6 km, Waldweg, Wanderstrecke                                   ca. 1 Std. 50 Min.

 

Wir freuen uns sehr auf viele Teilnehmende!

Podiumsdiskussion Windkraft am 12.07.2023 in Wilhelmsfeld

 

Fragen zur geplanten Errichtung von Windkraftanlagen im Wald zwischen Schönau, Altneudorf und Ziegelhausen und Peterstal sowie zwischen Neckargemünd und Wilhelmsfeld

 

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schönau sowie der Gemeinden Heddesbach, Heiligkreuzsteinach und Wilhelmsfeld,

 

am Mittwoch,12.07.2023 findet in Wilhelmsfeld um 18.30 Uhr in der Odenwaldhalle eine Podiumsdiskussion zum Thema Windkraftanlagen in obengenanntem Gebiet statt.

 

Nach den ersten Veranstaltungen in Heiligkreuzsteinach und Schönau sollen nun die für unseren Wahlkreis gewählten Landtagsabgeordneten sowie ein Vertreter des BUND Ortsverband Steinachtal und ein Vertreter der Stadtwerke Heidelberg, die sich für das Projekt bewerben wollen, zu Wort kommen.

 

Wir möchten unserer Bürgerschaft Gelegenheit geben, ihre Fragen vorab per E-Mail an den GVV Schönau zu senden, damit die Moderatoren dann die am häufigsten gestellten Fragen an diesem Abend direkt an die Diskussionsteilnehmer stellen können.

 

Bitte reichen Sie Ihre Fragen per E-Mail an den GVV Schönau,

windkraft@gvv-schoenau.de

bis spätestens Mittwoch, 28.06.2023 ein.

 

Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Mitwirkung und freuen uns auf Ihr Kommen am 12.07.2023 in Wilhelmsfeld.

 

Ihr GVV Schönau

Bürgerinformationsveranstaltung der GR-Fraktionen Schönau und des Vereins Lebenswerter Odenwald, Heiligkreuzsteinach zur Windkraft im Wald zwischen Schönau und Ziegelhausen und Peterstal am 15.05.2023 in Schönau

 

Titel: Windkraft im Wald – Fluch oder Segen?

Ausführungen von GVV-Geschäftsführer Werner Fischer

 

„Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wie Sie inzwischen alle wissen, wird die Waldfläche, die zwischen Schönau, Ziegelhausen und Peterstal sowie zwischen Neckargemünd im Süden und Wilhelmsfeld im Norden liegt, von ForstBW für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgeschrieben. Die Fläche befindet sich im Eigentum von Forst BW. Das Kabinett hat die Ausschreibung inzwischen beschlossen, zuvor wurde noch eine Korrektur der Ausschreibungsmodalitäten vorgenommen, wonach ab sofort die Gewichtung bei der Vergabebewertung so aussieht, dass 60 % fiskalische Betrachtung, also wer zahlt die höchste Pacht und 40 % Qualität einfließen sollen. Bisher war das Verhältnis 70:30. Eine weitere Änderung sieht vor, dass ab sofort bei Flächen, die größer als 500 ha sind, in 2 Losen ausgeschrieben werden. Das bedeutet, dass eventuell auch kleinere, wirtschaftlich schwächere Anbieter eine Chance haben sollen. Also beispielsweise Energiegenossenschaften, die keine so hohen Pachtbeträge zahlen können, wie große Konzerne. Grundsätzlich ist das sicherlich zu begrüßen. Ob es allerdings Fluch oder Segen bringt, wenn 2 unterschiedliche Vorhabenträger gleichzeitig in dem Gebiet Windräder erstellen wollen, wird sich zeigen müssen.

Anhand einiger Schaubilder möchte ich Ihnen die Situation darstellen und dabei die Haltung des GVV Schönau sowie seiner 4 Mitgliedsgemeinden erläutern.

 

Kommen wir zum ersten Schaubild (siehe unten).

 

Die Fläche umfasst 585 ha Wald, das sind etwa 800 Fußballfelder, nur, dass Sie da mal eine Vorstellung haben.

Die Fläche liegt zu ca. 2/3 auf Schönauer Gemarkung, weshalb der Bürgermeister der Stadt Schönau Anfang Januar von ForstBW über die geplante Ausschreibung informiert wurde. Weitere Informationen für die Nachbargemeinden und den GVV Schönau waren nicht angedacht und sind auch nicht geplant.

Auch eine Bürgerbeteiligung war und ist nicht vorgesehen.

Aus diesem Grund übernehmen wir diese Aufgabe, die aus unserer Sicht Aufgabe von ForstBW gewesen wäre.

Wir waren uns sehr schnell einig, dass wir da etwas unternehmen müssen und haben daher als ersten Schritt ein Gespräch mit dem Minister für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk und dem Präsidenten von Forst BW Max Reger geführt. Es war zwar ein gutes Gespräch, aber, ganz ehrlich, weitergebracht hat es uns nicht.

Es folgten Gespräche mit Vertretern der Stadt Heidelberg, den Stadtwerken Heidelberg sowie regionaler Energiegenossenschaften, die dann auch gemeinsam ein Konzept erstellt haben, mit dem sie beim Land erreichen wollten, dass hier ein sogenanntes Leuchtturmprojekt anerkannt wird. Das hätte bedeutet, dass keine Ausschreibung, sondern eine Vergabe an dieses Konsortium erfolgt wäre.

Wie wir inzwischen wissen, wurde das vom Land und ForstBW abgelehnt.

Wir haben das Projekt deshalb nicht unterstützt, weil auch in diesem Fall von 10 bis 15 Anlagen die Rede war.

 

Und damit komme ich zu Schaubild 2 (siehe unten).

 

Wie Sie sehen, befinden sich große Teile der geplanten Fläche in einer FFH-Schutzzone. FFH steht für Flora Fauna Habitat und hierbei handelt es sich um eine europäische Schutzverordnung, mit der Lebensräume von Tieren und Pflanzen geschützt werden sollen.

Man darf davon ausgehen, dass diese Gebiete aus gutem Grund mit einer Schutzverordnung versehen wurden.

Bekräftigt wird das besonders auch durch eine Stellungnahme der 3 BUND-Ortsverbände aus Heidelberg, Neckargemünd und aus unserem Steinachtal.

Diese 3 Ortsverbände lehnen die beabsichtigte Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Gebiet u.a. mit der Begründung ab, dass in diesem Areal mit erheblichen artenschutzrechtlichen Konflikten zu rechnen ist. Der genaue Text der Erklärung wurde in unserem gemeinsamen Amtsblatt abgedruckt, Sie können ihn auch auf der Homepage des BUND-Ortsverbandes nachlesen. Auf unserer GVV-Homepage finden Sie auch einen Link.

Ebenso hat sich inzwischen der NABU, also der Naturschutzbund Rhein-Neckar-Odenwald eindeutig gegen die Errichtung von Windkraftanlagen ausgesprochen. Der NABU erwähnt hier u.a. die sog. Mopsfledermaus, die in diesem Gebiet lebt und vom Aussterben bedroht ist.

Beide Organisationen stehen nicht gerade im Verdacht gegen Windkraft zu sein.

 

Schaubild 3 (siehe unten) zeigt Ihnen, dass in diesem Areal in Teilen auch Wasserschutzgebiete ausgewiesen sind. Vor wenigen Tagen wurde der vom Land beauftragte Masterplan Wasserversorgung an die Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis ausgehändigt. Darin geht es um die Sicherheit der Trinkwasserversorgung in der Zukunft, was ein sehr wichtiges Thema ist. Gleichzeitig sieht man aber keine Probleme Windkraftanlagen in einem Wasserschutzgebiet zu errichten. Das können wir nicht verstehen, das passt nicht zusammen.

 

Im nächsten Schaubild sehen Sie die drohende Umzingelung, gegen die wir uns schon vor Jahren, als es um den Regionalplan Südhessen ging, gewehrt haben.

 

Schaubild 4 (siehe unten)

 

Sie sehen die bestehenden 5 Anlagen im Greiner Eck. Gegenüber sollen nun mindestens 10 bis 15 Anlagen entstehen, so dass Schönau schon umzingelt wäre. Weiter in Richtung Wilhelmsfeld ist bekannt, dass sich Dossenheim durchaus Windräder auf dem Kamm Richtung Schriesheim vorstellen kann. Der Bereich Ursenbach war auch schon als Potenzialfläche im Gespräch. Nördlich von Heiligkreuzsteinach stehen bereits 5 Windräder im Stillfüssel. Die dort ausgewiesene Fläche ist aber deutlich größer, weshalb auch da noch weitere Windräder hinzukommen könnten. Weiter östlich Richtung Heddesbach war lange Zeit der Bereich Flockenbusch im Regionalplan Südhessen ein Thema. Aktuell ist die Fläche nicht enthalten, das kann sich aber sehr schnell wieder ändern. Auch Brombach Nord war schon mal im Gespräch. Eine weitere Potenzialfläche sehen Sie in Heddesbach beim Dammberg und nicht zuletzt gibt es eine weitere Potenzialfläche zwischen Wolfsgrube und Eichköpfel. Sie sehen also, dass wir uns durchaus berechtigte Sorgen über eine drohende Umzingelung machen.

 

Mit den nachfolgenden Bildern möchte ich Ihnen kurz einen Eindruck über das Gebiet vermitteln.

(siehe unten)

 

Damit wir, der GVV sowie die Bürgermeisterin und die Bürgermeister, eine Legitimation für unsere Haltung und unsere weitere Vorgehensweise haben, hat die Verwaltung einen Beschlussvorschlag erarbeitet, den ich Ihnen im nächsten Schaubild zeigen möchte.

 

Schaubild 5 (siehe unten)

 

Dieser Beschlussvorschlag wurde in allen 4 Gemeinden und abschließend in der Verbandsversammlung des GVV jeweils einstimmig beschlossen. Wobei ich korrekterweise erwähnen muss, dass wir in einer Gemeinde eine Gegenstimme hatten, die aber nur kam, weil sich dieser Gemeinderat ganz gegen die Ausweisung von Windkraftanlagen ausgesprochen hat.

Wie geht es weiter?

Sobald bekannt ist wer den Zuschlag erhält, werden wir versuchen schnellstmöglich Kontakt mit dem oder den Vorhabenträgern aufzunehmen und in Gespräche einzutreten.

Selbstverständlich müssen im Genehmigungsverfahren auch Gutachten u.a. zum Natur- und Artenschutz erstellt werden. Da diese durch den Vorhabenträger zu beauftragen sind und daher nicht zwingend neutral ausfallen müssen, werden wir, der GVV und unsere Mitgliedsgemeinden überlegen müssen, ob wir ebenfalls ein entsprechendes Gutachten beauftragen. Es spricht vieles dafür und ich habe das auch schon in der Veranstaltung in Heiligkreuzsteinach gesagt, ich bin sehr optimistisch, dass unsere Damen und Herren Gemeinderäte in den 4 Mitgliedsgemeinden und in der Verbandsversammlung die dafür notwendigen Mittel bereitstellen.

Wir gehen davon aus, dass auch die BUND-Ortsverbände und der NABU solche Überlegungen anstellen werden, weshalb wir natürlich auch mit diesen Verbänden in Kontakt bleiben.

Auch das Thema Lärm bzw. Infraschall könnte eine Rolle spielen, je nachdem welche genauen Standorte besonders geeignet wären. Durch eine Gesetzesänderung des Bundes muss der Abstand zur Wohnbebauung nur noch das zweifache der Höhe einer Windkraftanlage betragen. Bei einer Anlage von 250 m also lediglich 500 m.

Natürlich können größere Abstände notwendig sein, sofern Immissionsschutzrechtliche Notwendigkeiten vorliegen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

lassen Sie mich zum Schluss meiner Ausführungen nochmals betonen, dass wir und damit meine ich die Damen und Herren Gemeinderäte in unseren Gemeinden, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister sowie meine Wenigkeit uns sehr wohl bewusst sind, dass die Energiewende ohne Windkraft nicht gelingen wird. Es hat aber absolut nichts mit St. Florian zu tun, wenn wir nicht alles andere ausblenden und uns auch um die Erhaltung unserer Natur, die Artenvielfalt und die wichtige Funktion dieses Gebietes zur Naherholung kümmern. Der Schutz der Natur und die Gesundheit der Menschen ist im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert.

Ob es tatsächlich notwendig ist Windenergieanlagen in den Wald zu stellen, darüber kann man sicherlich unterschiedliche Meinungen vertreten, dass dafür aber auch noch Wald herangezogen werden soll, der u.a. durch eine europäische Schutzverordnung (FFH), und durch eine Landschaftsschutzverordnung besonders geschützt ist und darüber hinaus Wasserschutzgebiete und Biotope beinhaltet, das ist für uns nicht nachvollziehbar.

 

Stellen Sie sich 15 oder vielleicht sogar 20 Windräder vor, das gesamte Gebiet wird zerschnitten mit Zufahrten. Die Räder stehen nicht zentral an einer Stelle.

 

Und aus diesem Grund wehren wir uns.“

Quelle: ForstBW
Quelle: LUBW
Quelle: LUBW
Quelle: ARCGIS des LRA RNK
Quelle: GVV Schönau
Quelle: GVV Schönau

Rückblick zur Bürgerinformationsveranstaltung des GVV Schönau

 

Am 4. Mai 2023 lud der Gemeindeverwaltungsverband Schönau zu einer Bürgerinformationsveranstaltung zum Thema „Windkraftwerke im Wald - Bewertungen und Alternativen“ ein. Als Referent war Herr Dieter Teufel vom Umwelt- und Prognose-Institut Heidelberg eingeladen.

Das Interesse der Besucher in der Steinachtalhalle in Heiligkreuzsteinach war groß. Etwa 200 Zuschauer wollten sich informieren.

Anhand einer Präsentation erläuterte der Geschäftsführer, Herr Werner Fischer vom Gemeindeverwaltungsverband sehr ausführlich die Haltung des GVV und seiner Mitgliedsgemeinden, die sich jeweils einstimmig in Gemeinderatsbeschlüssen gegen die Errichtung von Windkraftanlagen im geplanten Umfang von 10-15 Windkraftanlagen aussprachen.

Als Begründung verwies er unter anderem auf die Europäische Schutzordnung, wonach ein Großteil der Fläche im FFH (Fauna, Flora, Habitat) liegt.

Des Weiteren stellte er heraus, dass Teile des Gebietes als Wasserschutzgebiet ausgewiesen sind und ging ausführlich auf die drohende Umzingelung ein, da weitere Anlagen rund um das GVV-Gebiet errichtet werden könnten.

Hervorheben möchten wir, dass die BUND Ortsverbände Heidelberg, Neckargemünd und das Steinachtal sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in diesem Gebiet ausgesprochen haben.

Herr Teufel ging im ersten Teil seiner ausführlichen Präsentation auf die Notwendigkeit von Windenergie im Rahmen der sich vollziehenden Energiewende ein. Im zweiten Teil seiner Präsentation beleuchtete er die Auswirkungen von Windkraftanlagen in Waldgebieten und hob den massiven Eingriff in das Ökosystem hervor. Im Anschluss erörterte er alternative Standortmöglichkeiten. So verwies er beispielsweise auf das Nachbarland Rheinland-Pfalz, welches sich mittlerweile von Windkraftanlagen im Wald verabschiedet hat und seither bevorzugt Freiflächen z.B. an Autobahnen nutzt.

Im Anschluss gab es ausreichend Gelegenheit für die Beantwortung von Fragen aus der Zuhörerschaft.

Wir freuen uns, dass die Veranstaltung auf so großes Interesse in der Öffentlichkeit gestoßen ist und sehen es auch als unserer Aufgabe, Sie weiterhin über die aktuelle Entwicklung zu informieren.

05.04.2023 - Offener Brief der Bürgermeister der Steinachtalkommunen zum Thema Windkraftanlagen im Staatswald
offener Brief Windkraft 05.04.2023.pdf
PDF-Dokument [228.2 KB]

Minister Peter Hauk und der Präsident von ForstBW, Max Reger, besuchten das Steinachtal

 

Auf Einladung der Vorsitzenden des GVV Schönau und Bürgermeisterin von Heiligkreuzsteinach, Sieglinde Pfahl, besuchten der Minister für Ernährung, Ländlicher Raum, Verbraucherschutz, Peter Hauk und der Präsident von ForstBW, Max Reger das Steinachtal, um mit der Bürgermeisterin, den Bürgermeistern Matthias Frick, Dr. Tobias Dangel und Volker Reibold sowie GVV-Geschäftsführer Werner Fischer über die geplante Ausschreibung des Geländes von ForstBW zwischen Schönau, Ziegelhausen und Peterstal im Westen sowie dem Lammerskopf im Süden und Wilhelmsfeld im Norden zu sprechen.

 

Wie bereits berichtet, handelt es sich dabei um ein Gelände mit einer Größe von knapp 600 ha auf dem mehrere Windkraftanlagen errichtet werden sollen. Anhand einer Bilder- und Kartenpräsentation veranschaulichte Herr Fischer zunächst die Lage und die Bedeutung des Geländes insbesondere auch in der sehr wichtigen Funktion als Naherholungsgebiet. So wurden u.a. 9 markante Punkte, wie Lindenhütte, Prinzensitz, Sitzbuche, Weiherschlaghütte, Münchel und andere mehr aufgezeigt, die sich in diesem Gebiet befinden und regelmäßig von zahlreichen Erholungssuchenden aus der Region und besonders aus den Ballungszentren aufgesucht werden.  Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass Teile des Gebietes innerhalb der Europäischen Schutzzone, sog. FFH-Gebiet, teilweise auch in Wasserschutzgebieten liegen. Ebenso wurde das Ziel des GVV Schönau und seiner Mitgliedsgemeinden angesprochen, dass eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden soll, mit der der Ausbau der Windkraft und die Erhaltung als Naherholungsgebiet in Einklang gebracht werden und dass eine Umzingelung des Verbandsgebietes droht. Zu diesem formulierten Ziel wird es im März in allen 4 Gemeinden noch zu Beratungen und Abstimmungen im Gemeinderat in öffentlicher Sitzung kommen. Der Sachverhalt und der Beschlussvorschlag wurde im letzten Amtsblatt abgedruckt und kann auf der Homepage des GVV nachgelesen werden.

 

Minister Hauk und ForstBW-Präsident Reger erläuterten die Sachlage, die Beweggründe und die Notwendigkeit zur Errichtung von Windkraftanlagen aus Sicht der Landesregierung und von ForstBW. Eine Ausschreibung nur bezogen auf Bürgergenossenschaften sei nicht zulässig. Es sei aber durchaus denkbar und auch üblich, dass Investoren Bürgerbeteiligungsmodelle vorsehen und anbieten. Beide ließen keine Zweifel daran, dass das gesamte Gebiet ausgeschrieben werden soll, auch wenn man durchaus Verständnis für die vorgetragenen Argumente zeigte. Ein Naherholungsgebiet sei ohne Zweifel wichtig aber kein Abwägungskriterium.

 

Sobald der Investor bekannt sei, würde dieser erfahrungsgemäß auf die Kommunen zukommen um über die Planung und Errichtung der Anlagen zu sprechen und Wünsche und Vorstellungen der Kommunen ggf. zu berücksichtigen.

 

Abschließend wurde nochmals betont, dass im Zuge der Planung und Genehmigungsphase der Investor alle erforderlichen Gutachten, u.a. zum Artenschutz, zu erbringen hat.

 

Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl bedankte sich abschließend für das gute Gespräch, wenngleich die Erwartungen von ihr und ihren Kollegen einen deutlichen Dämpfer erhielten.

Windkraft im Gebiet des GVV Schönau - vom 06.03.2023

 

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der GVV-Kommunen,

 

wie in der Rhein-Neckar-Zeitung in der der letzten Woche bereits zitiert, möchten wir Sie auf diesem Wege über den Inhalt die Beschlussvorlage informieren, welche in den nächsten Wochen in den Gremien der vier Verbandskommunen verhandelt wird.

 

„Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte,

 

wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, beabsichtigt ForstBW die im Eigentum des Landes Baden-Württemberg befindliche Waldfläche westlich von Schönau zur Errichtung von Windkraftanlagen auszuschreiben. Die Fläche erstreckt sich vom Lammerskopf im Süden zwischen Schönau, Ziegelhausen und Peterstal bis zur Gemarkungsgrenze von Wilhelmsfeld.

 

Eine Bürgerinformation oder gar Bürgerbeteiligung ist seitens des Landes aktuell nicht vorgesehen. Im Jahr 2017 wurde von allen vier Mitgliedsgemeinden eine vom GVV erstellte Resolution jeweils einstimmig beschlossen. Die Resolution fügen wir diesem Schreiben als Anlage bei.

 

In der Resolution wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass sich der GVV nicht gegen die Errichtung von Windenergieanlagen ausspricht, sehr wohl aber gegen die drohende Umzingelung mit solchen Anlagen und die viel zu großen Flächenausweisungen im Regionalplan Südhessen, auf denen unzählige Anlagen errichtet werden könnten. In dieser Resolution wurde auch insbesondere auf den Erhalt von Natur und Landschaft und die wichtige Naherholungsfunktion hingewiesen. Es wurde eine Planung mit Vernunft und Augenmaß gefordert. Außerdem wurde die von den hessischen Behörden nicht durchgeführte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und des GVV kritisiert.

 

Nun muss man zur Kenntnis nehmen, dass auch Baden-Württemberg offensichtlich keine Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im GVV-Gebiet vornehmen möchte.

 

Der GVV kritisiert dieses Vorgehen auf das Schärfste. Einerseits wird von den Kommunen immer wieder mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz gefordert, andererseits möchte man genau das bei so einem wichtigen Thema gerne vermeiden.

 

Mit der Ausschreibung der genannten Fläche ist zu erwarten, dass nach den östlich von Schönau im Greiner Eck errichteten Windkraftanlagen nunmehr auch im Westen zahlreiche Anlagen errichtet werden. Im nördlichen Bereich sind weitere Anlagen angrenzend an Wilhelmsfeld, Heiligkreuzsteinach und Heddesbach derzeit nicht auszuschließen, so dass die Gefahr einer Umzingelung nicht nur besteht, sondern immer wahrscheinlicher wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung hat sich an der grundsätzlichen Haltung, wie sie in der Resolution dargestellt wurde, nichts geändert. Da seitdem jedoch sechs Jahre vergangen sind, neue Gemeinderatsmitglieder dazukamen und das Thema Windkraft im Allgemeinen anders bewertet wird als noch vor sechs Jahren, halten wir eine erneute Beschlussfassung zu diesem Thema für erforderlich, damit der GVV die Legitimation erhält, sich zu den Vorhaben entsprechend zu äußern.

 

Hierzu unterbreiten wir folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der GVV Schönau sowie die Bürgermeisterin und die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden werden beauftragt im Rahmen der Möglichkeiten sich gegen eine Umzingelung mit Windenergieanlagen auszusprechen und darauf hinzuwirken, die Anzahl möglicher Anlagen auf maximal fünf Anlagen auf der gesamten Fläche zu begrenzen und sich für den Erhalt des eingangs geschilderten Gebietes mit seiner wichtigen Naherholungsfunktion einzusetzen.

Der GVV und seine Mitgliedsgemeinden sind sich der Bedeutung der Windkraft bewusst, fordern aber weiterhin eine zurückhaltende Planung und Umsetzung.

Des Weiteren fordern der GVV Schönau und seine Mitgliedsgemeinden von Beginn an völlige Transparenz, eine Verfahrensbeteiligung sowie eine Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung durch das Land Baden-Württemberg.“

Windkraft im Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Schönau

 

Am 11.01.2023 wurde der Bürgermeister der Stadt Schönau, Matthias Frick, durch Vertreter von Forst BW darüber informiert, dass auf Schönauer Gemarkung eine Waldfläche, die sich im Eigentum des Landes befindet, zur Errichtung von Windenergieanlagen ausgeschrieben werden soll. Dabei handelt es sich um eine Fläche westlich von Schönau. Sie erstreckt sich vom Lammerskopf im Süden zwischen Schönau, Ziegelhausen und Peterstal bis zur Gemarkungsgrenze von Wilhelmsfeld.

 

Eine Bürgerinformation über dieses Vorhaben erfolgte am 27.01.2023 in Form einer gemeinsamen Pressemitteilung durch den ForstBW, der Stadt Heidelberg sowie der Stadt Schönau. Die Pressemitteilung sowie eine Übersichtskarte sind im Schönauer Teil dieses Amtsblattes abgedruckt.

 

Eine Bürgerbeteiligung ist durch den Flächeneigentümer, dem Forst BW nicht vorgesehen und richtet sich nach den Koalitionsvorgaben der Landesregierung zur Realisation von 1.000 Windkraftanlagen in Baden-Württemberg.

 

Bei einer gemeinsamen Besprechung von Bürgermeisterin Sieglinde Pfahl, den Bürgermeistern Volker Reibold, Matthias Frick und Dr. Tobias Dangel sowie GVV-Geschäftsführer Werner Fischer wurde nunmehr die weitere Vorgehensweise abgestimmt. Frau Pfahl und Herr Fischer erinnerten an die im Jahr 2017 von allen vier Mitgliedsgemeinden einstimmig beschlossene Resolution zu den damaligen Planungen der hessischen Nachbarn. Dabei wurde klar zum Ausdruck gebracht, dass sich der GVV nicht gegen die Errichtung von Windenergieanlagen ausspricht, sehr wohl aber gegen die drohende Umzingelung mit solchen Anlagen und die viel zu großen Flächenausweisungen, auf denen unzählige Anlagen errichtet werden könnten. In dieser Resolution wurde insbesondere auch auf den Erhalt von Natur und Landschaft hingewiesen sowie die wichtige Naherholungsfunktion. Es wurde eine Planung mit Vernunft und Augenmaß gefordert. Außerdem wurde die nicht durchgeführte Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen und des GVV auf Baden-Württemberger Seite kritisiert. Heute muss man nun zur Kenntnis nehmen, dass auch das Land Baden-Württemberg offensichtlich keine Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im GVV-Gebiet vornehmen möchte. Der GVV kritisiert dieses Vorgehen auf das Schärfste.

 

Mittlerweile wurde bekannt, dass sich ein Konsortium aus drei Bürgergenossenschaften gebildet hat, welches zum Ziel hat, eine Abtrennung des Lammerskopf-Bereiches zu erwirken, um hier vier eigene Windkrafträder zu errichten und zu betreiben. Inwieweit eine derartige Abtrennung des Geländes aus der vorgesehenen Ausschreibungsfläche des Landes möglich ist, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.

 

In den kommenden Wochen soll die Thematik in allen vier Mitgliedsgemeinden des GVV mit dem Ziel behandelt werden, dass der GVV auch weiterhin den Auftrag erhält, sich gegen eine Umzingelung mit Windenergieanlagen auszusprechen und darauf hinzuwirken, die Anzahl möglicher Anlagen zu begrenzen und sich für den Erhalt des Gebietes mit seiner wichtigen Naherholungsfunktion einzusetzen. Der GVV und seine Mitgliedsgemeinden sind sich der Bedeutung der Windkraft bewusst, fordern aber weiterhin eine zurückhaltende Planung und Umsetzung.

 

Werner Fischer, Geschäftsführer GVV Schönau

Sieglinde Pfahl, Bürgermeisterin Gemeinde Heiligkreuzsteinach

Volker Reibold, Bürgermeister Gemeinde Heddesbach

Matthias Frick, Bürgermeister Stadt Schönau

Dr. Tobias Dangel, Bürgermeister Gemeinde Wilhelmsfeld

Gemeinsame Presseerklärung
27jan_Windräder.pdf
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Übersichtskarte
27jan_Grafik Forst BW Karte_Staatswald_W[...]
PDF-Dokument [361.9 KB]

13. Dezember 2017

 

Windenergie muss sein, aber in natur- und umweltverträglichem Ausmaß

 

BUND im Gespräch mit dem Gemeindeverwaltungsverband Schönau

 

Der Ausbau der Windenergienutzung ist unverzichtbar, wenn die Energiewende gelingen und die Klimaziele der Bundesrepublik erreicht werden sollen. Darüber waren sich Vertreter des BUND-Regionalverbandes Rhein-Neckar-Odenwald, des BUND-Kreisverbandes Bergstraße und des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau einig. Aber bei der Festlegung der Standorte muss mit großer Sorgfalt vorgegangen werden, um die Bevölkerung vor Ort mitzunehmen und den Natureingriff zu minimieren.

„Es kann nicht sein, dass unsere Verbandsgemeinden bedingt durch die umliegende Landesgrenze nicht oder zu spät mitbekommen, welche Planungen für Windenergieanlagen laufen.“, sagt GVV-Geschäftsführer Werner Fischer. „Erschwert wird die Transparenz der Planungen zudem durch Unterschiede im Planungsrecht in Hessen und Baden-Württemberg. In Hessen werden in den Regionalplänen Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen, alle übrigen Gebiete sind automatisch ausgeschlossen. In Baden-Württemberg gibt es die regionalen Vorranggebiete ebenfalls, auf den übrigen Flächen legen die Kommunen aber selbst fest, ob und wo sie Windenergie zulassen wollen.“

„Als anerkannter Naturschutzverband fordern wir einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie. Konflikte mit dem Artenschutz müssen wo möglich gelöst werden und wo nicht möglich das Ende des Vorhabens bedeuten.“, sagt Tobias Staufenberg, BUND-Regionalgeschäftsführer. „Und selbstverständlich ist der gesetzliche Abstand zu Wohnsiedlungen strikt einzuhalten. Letztlich ist jede Form der Energieerzeugung – Windenergie, Kohle, Atom – mit Zumutungen verbunden. Das Motto „Windenergie ja - hauptsache nicht bei uns im Odenwald“ darf aber keine Ablehnung begründen.“

Für den Artenschutz sind umfassende Untersuchungen der im Planungsgebiet und seinem Umfeld vorkommenden Arten unabdingbar. Der BUND Landesverband Baden-Württemberg hat erst kürzlich kritisiert, dass viele der Gutachten zur Erfassung der Arten grob mangelhaft sind.

Alle Gesprächsteilnehmer, darunter Bürgermeisterin Pfahl aus Heiligkeuzsteinach, Bürgermeister Zeitler aus Schönau, Bürgermeister Roth aus Heddesbach und Bürgermeister Oeldorf aus Wilhelmsfeld waren sich einig, dass dieser Missstand rasch abgestellt werden muss.

„Derzeit werden die Gutachter vom Vorhabenträger selbst ausgewählt und bezahlt. Da kann es schon mal sein, dass die nötige Objektivität auf der Strecke bleibt“, sagt BUND-Kreisvorstandssprecher Herwig Winter. GVV- und BUND-Vertreter wollen deshalb gemeinsam an die politisch Verantwortlichen herantreten, um auf eine Änderung im Planungsrecht hinzuwirken. Alle Teilnehmer sahen darüber hinaus die dringende Notwendigkeit, dass umwelt- und artenschutzrechtliche Gutachten einer verlässlichen Form der Qualitätssicherung unterstellt werden.

Für Rückfragen:

 

BUND  - Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Regionalverband Rhein-Neckar-Odenwald

 

Willy-Brandt-Platz 5   Tel. (06221) 16 48 41                

bund.rhein-neckar-odenwald@bund.net   

69115 Heidelberg      Fax (06221) 71 92 352             

http://www.bund-rhein-neckar-odenwald.de/                                    

 

Windkraftanlagen "Greiner Eck"

Resolution vom 05.04.2017.pdf
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Stellungnahme vom 29.10.2015.pdf
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Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

am 10.11.2014 haben wir Sie in einer Informationsveranstaltung über die geplante Errichtung von Windkraftanlagen im Greiner Eck informiert.

Nachfolgend veröffentlichen wir die in der Rhein-Neckar-Zeitung erschienen Artikel über diese Veranstaltung.

Der Antrag auf Genehmigung der geplanten Windkraftanlagen liegt inzwischen bei der Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt. Dort können die Planunterlagen eingesehen werden.

Leider wird der GVV formal trotz schriftlicher Anfrage nicht am Verfahren beteiligt. Dennoch haben wir eine Stellungnahme abgegeben. In der Veranstaltung wurden viele Bedenken, Sorgen und Ängste zahlreicher Bürgerinnen und Bürger vorgetragen.

Deshalb hat sich der GVV bereit erklärt, schriftliche Anregungen und Bedenken zu sammeln und an die Genehmigungsbehörde weiterzuleiten.

Sofern Sie Bedenken anmelden möchten, bitten wir Sie diese bis spätestens 15.12.2014 bei unseren Mitgliedsgemeinden oder beim GVV schriftlich vorzulegen.

Auszüge aus der Rhein-Neckar-Zeitung

Neckarsteinach: Bald Fünfmühlendorf statt Vierburgenstadt?

Von Nikolas Beck

Schönau. Hans Zellner sah sich gezwungen, die Reißleine zu ziehen. Nach fast zwei Stunden beendete der Vorsitzende des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau (GVV) die Diskussionsrunde bei der Infoveranstaltung zu den Windparkplänen "Greiner Eck". Freilich nur mit dem Angebot an die Anwesenden, dem Verwaltungsverband ihre Bedenken weiterhin schriftlich zukommen zu lassen. Offensichtlich herrscht Redebedarf - nach wie vor. Daran konnte auch Planer Jürgen Simon nichts ändern, der in der Stadthalle zuvor noch einmal die Pläne der "3P Energieplan GmbH" vorgestellt hatte.

Simon zeigte zunächst die Schritte auf, die das Projekt bereits durchlaufen hat. Am langwierigen Genehmigungsverfahren seien insgesamt 18 Behörden beteiligt gewesen, auch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hätte die Unterlagen vorliegen. "Jetzt steht aus naturschutzfachlicher und rechtlicher Sicht einer weiteren Planung nichts im Wege", so Simon.

Der Planer glaubt, Hauptkritikpunkt sei, dass die Windräder sichtbar sind. Man habe allerdings eine Landschaftsbildanalyse vorgenommen. Mit dem Ergebnis: Im Untersuchungsradius von zehn Kilometern um den geplanten Windpark ist nur von 2,6 Prozent der Fläche ein Windrad zu sehen. Außerdem - und damit zog Simon den Unmut vieler Zuhörer auf sich - liege "Schönheit im Auge des Betrachters". Windräder seien nun einmal die "effizienteste Form der erneuerbaren Energien".

Nach einem kurzen Vortrag von Hans Zellner (siehe weiterer Artikel), in dem er verdeutlichte, dass der GVV und seine Mitgliedsgemeinden gegen den Standort "Greiner Eck" sind, waren die Bürger am Zuge. Infraschall - Schall mit derart niedriger Frequenz, dass er vom menschlichen Ohr kaum wahrgenommen werden kann - beschäftigte viele der Anwesenden. Zwar meinte Simon, Messungen bei Windparks in Bayern hätten ergeben, dass Infraschall keine Rolle spiele. Dennoch wurden mehrfach Bedenken geäußert, dass dieser physische und psychische Auswirkungen haben könnte. Kein Gehör fand Simons Argumentation, dass Menschen, die am Meer wohnen, auch permanent Schallwellen ausgesetzt, und dennoch nicht krank seien.

Auch die Sorgen, unter den Windrädern würde der Tourismus leiden, konnte der Planer nicht vollends ausräumen. Auch nicht mit dem Hinweis, dass ein Windpark den Tourismus sogar ankurbeln könne. Simon: "Im Spessarttal haben wir sogar Bänke aufgestellt, weil die Leute sich die Windräder anschauen wollten."

Des Weiteren wurde nach der Rückbausumme in Höhe von 135.000 Euro pro Windrad, die als Bürgschaft hinterlegt ist, gefragt. Nach den ersten zehn Jahren werde alle fünf Jahre ein Gutachten erstellt, um diese Summe anzupassen, so Simon.

Auch das Thema "Brandschutz" erhitzte die Gemüter. Simon versuchte zu beruhigen: Bei 24.000 Windkraftanlagen in Deutschland gebe es kaum einen Brandfall. Sollte ein Windrad tatsächlich Feuer fangen, müssten die herunterfallenden Teile gelöscht werden, die eigentliche Mühle aber müsse man abbrennen lassen. Da die Anlage sehr nahe an der Landesgrenze entstehen soll, sah ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Heiligkreuzsteinach im Brandfall Probleme in der Zuständigkeit.

Scharf attackiert wurde der Planer von Vertretern der Bürgerinitiative "Greiner Eck". So warf Peter Weimar dem Planer vor, die Zuhörer mit den gezeigten Landschaftsbildern täuschen zu wollen. Ein Vorwurf, den Hans Zellner so allerdings nicht stehen lassen wollte. Die Bilder seien nicht retuschiert, vielmehr würde die Qualität auf der Leinwandwegen des Projektors leiden.

Und natürlich gab es auch die emotionale Diskussion: Eine Zuhörerin musste "eine Lanze für Grein brechen". Ihr allsonntäglicher Waldspaziergang entspreche acht Tagen Erholungsurlaub. Mit "der Wald braucht uns nicht, aber wir brauchen den Wald" sprach sie offensichtlich vielen aus der Seele. Ein anderer runzelte die Stirn und meinte, man müsse sich schon sehr wundern, warum Neckarsteinach unbedingt von der Vierburgenstadt zum Fünfmühlendorf werden wolle.

Schönaus Bürgermeister Marcus Zeitler (v.r.), Jürgen Simon, Hans Zellner und GVV-Geschäftsführer Werner Fischer. Foto: Beck

 

„Wir sind gegen diesen Standort“

GVV Schönau verärgert über Pläne der hessischen Nachbarn

Schönau. (nb) Keinen Hehl machte Wilhelmsfelds Bürgermeister Hans Zellner aus seiner Verärgerung über die hessischen Nachbarn. „So geht man nicht miteinander um in unserem dicht dicht besiedelten Gebiet“, sagte Zellner als Verbandsvorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbands (GVV) Schönau stellvertretend für die Mitgliedsgemeinden Heiligkreuzsteinach, Heddesbach, Schönau und Wilhelmsfeld im Rahmen der Infoveranstaltung zu den Windparkplänen „Greiner Eck“ (siehe Artikel rechts). Auch die Bürgermeister hätten von den konkreten Planungen erst aus der Presse erfahren.

Weil die Betreibergesellschaft, die 3P Energieplan GmbH, eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Viernheim und Bad Vilbel, einen Bauantrag für den Windpark gestellt haben, habe der GVV beantragt, formell am Genehmigungsverfahren beteiligt zu werden. Die Antwort war ernüchternd: „Die juristische Prüfung ergab, dass eine Beteiligung als Träger öffentlicher Belange nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz beziehungsweise eine Beteiligung nach Paragraf 13 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz nicht möglich ist.“

Wenn die Energiewende gelingen soll, dann müssen alle unsere Ressourcen genutzt werden, so Zellner. Allerdings hätten die Bürgermeister des GVV Bedenken und Vorbehalte, die sie gerne in die Genehmigung mit eingebracht hätten. Natur-, Umweltschutz und das schöne Landschaftsbild im Vorderen Odenwald würden durch diese Windkraftanlagen empfindlich gestört, so Zellner. Der GVV sei nicht gegen Windkraft und man sehe auch keinen Widerspruch darin, dennoch gegen diesen Standort zu sein. Mit Sankt Florian – also „verschon´ mein Haus, zünd´ andere an – habe das nichts zu tun, „aber wir glauben, dass es Standorte in besser geeigneten Gebieten gibt.“

Hintergrund

Für den Windpark "Greiner Eck" hat die Betreibergesellschaft "3P Energieplan GmbH" einen Bauantrag gestellt. Dieser Standort war in der ersten Offenlage des Regionalplans nicht enthalten. Erste Auswertungen ergaben dort laut Planer Jürgen Simon eine durchschnittliche Windgeschwindigkeit von 6,4 bis 7,0 Metern pro Sekunde. Die sei damit der "windhöffigste Standort im ganzen Odenwald". Bevor der Regionalplan in Kraft tritt, sollen die Planungen über das Bundes-Immissionsgesetz genehmigt werden. In diesem vereinfachten Genehmigungsverfahren ist die Anhörung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nicht vorgesehen. Daher wurden die Gemeinden des GVV nicht über die Pläne informiert. Diese beinhalten auf einer Fläche von 69 Hektar den Bau von fünf Windrädern des Typs Enercon E 115-3,0MW. Diese haben eine Nennleistung von 3000 Kilowatt. Die Türme haben eine Nabenhöhe von 135 Metern, die Rotoren einen Durchmesser von 115 Metern. Die Drehzahl beträgt vier bis 12,8 Umdrehungen pro Minute. Sie verfügen über einen Blitzschutz, stoppen bei Eisansatz und können im leistungs- und schallreduzierten Betrieb gefahren werden. nb

Ausweisung von Standorten für Windkraftanlagen im Bereich des GVV Schönau

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

im Amtsblatt vom 29.1.2014 haben wir Sie über das Thema Windkraftanlagen im Bereich des GVV informiert und mitgeteilt, dass ein Planungsbüro beauftragt wurde, das Verbandsgebiet nach geeigneten Standorten zu untersuchen. Die Ergebnisse wurden nunmehr in der öffentlichen Sitzung vom 23.6.2014 vorgestellt.

Demnach stehen keine uneingeschränkt geeigneten Flächen zur Ausweisung von „Konzentrationszonen“ zur Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wurden bereits Gespräche mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und dem Verband Region Rhein-Neckar geführt. In diesen Gesprächen kam klar zum Ausdruck, dass es nicht zwingend notwendig ist, entsprechende Flächen auszuweisen, wenn diese letztendlich hierfür nur sehr bedingt geeignet sind. Abgesehen davon entsteht für die erforderlichen Untersuchungen und Analysen ein enormer Kostenaufwand.

Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass bei einem möglichen Verzicht auf die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes für Windkraftanlagen die Privilegierung gemäß § 35 BauGB bestehen bleibt und damit auch keine Ausschlusswirkung erzielt wird. Mögliche Betreiber müssen dann jedoch in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren den Nachweis erbringen, dass ihr Vorhaben weder mit den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben, noch mit denen des Landschafts- und Naturschutzes oder sonstiger Restriktionen bzw. sonstiger Ausschlusskriterien im Widerspruch steht.

Neben den Fragen des Artenschutzes, ist bei der Frage der Genehmigungsfähigkeit wesentlich der Umstand zu berücksichtigen, dass das Verbandsgebiet größtenteils als „Landschaftsschutz-Gebiet“ ausgewiesen ist und ohne eine Änderung der Schutzverordnung generell keine Windenergieanlagen errichtet werden können. 

Sollte ein Investor also Interesse zeigen, müsste dieser einen Antrag auf Befreiung von der Schutzverordnung stellen. Hierbei ist von den Behörden genau abzuwägen, welche Interessen im Vordergrund stehen.

Aufgrund der aufgezeigten Rahmenbedingungen stellte sich die Frage, ob eine positive Standortausweisung für den GVV Schönau letztendlich sinnvoll sei.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der vom Planungsbüro vorgestellten Ergebnisse und der voraussichtlich entstehenden Kosten in ihrer Sitzung vom 23.6.2014 über dieses Thema beraten und beschlossen, dass das Verfahren zur 4. Änderung des FNP des GVV Schönau „Ausweisung von Standorten und Konzentrationszonen (Vorrangflächen) von Windenergieanlagen“ derzeit nicht weiterbetrieben wird. Das Verfahren wird bis auf weiteres ruhen.

Somit werden gegenwärtig keine Standorte zur Errichtung von Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan des GVV ausgewiesen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die aktuelle Diskussion um die Standortsuche von Windkraftanlagen beschäftigt auch die kommunalen Gremien.

In der im Dezember 2013 stattgefundenen Sitzung der Verbandsversammlung, die sich aus Mitgliedern des Gemeinderats aus den Gemeinden Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Schönau und Wilhelmsfeld zusammensetzt, wurde die Verwaltung beauftragt, die Einwohner der Mitgliedsgemeinden über den aktuellen Planungsstand zur Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen im Bereich des GVV Schönau zu informieren.

Nach der aktuellen Rechtslage ist die Errichtung von Windkraftanlagen als sogenanntes privilegiertes Vorhaben einzuordnen. Dadurch kann unter Einhaltung verschiedener Vorgaben wie Abstandsflächen, Schutzgebiete usw. an vielen unterschiedlichen Stellen eine solche Anlage  errichtet werden.

Um dieser „Verspargelung“ vorzubeugen, können im Flächennutzungsplan des GVV Schönau Standorte zur Errichtung solcher Anlagen ausgewiesen werden. Sofern solche geeigneten Flächen in diesem Plan ausgewiesen sind, dürfen Windkraftanlagen nur innerhalb dieser Standorte errichtet werden. Eine „Verhinderungsplanung“ ist ausgeschlossen. Es dürfen also keine Standorte gewählt werden, die sich offensichtlich nicht eignen.

Die Verwaltung und die Verbandsversammlung des GVV sind einhellig in ihren Beratungen zu dem Ergebnis gekommen, mögliche Standorte zu suchen und auszuweisen, um eine ungeordnete Errichtung von Windkraftanlagen zu verhindern.

Die Verbandsversammlung hat deshalb ein Planungsbüro beauftragt das Gebiet der GVV Schönau nach geeigneten Standorten zu untersuchen.

Neben der Frage der Windgeschwindigkeit spielen dabei u.a. Abstandsflächen zur Wohnbebauung, Schutzgebiete und Erschließbarkeit eine bedeutende Rolle. Aber auch die Abstimmung mit den Planungen in den Nachbargemeinden ist von großer Bedeutung.

Außerdem werden die sogenannten Träger öffentlicher Belange (insbesondere diverse Fachbehörden wie Landratsamt, Regierungspräsidium usw.) vorab zu eventuell möglichen Standorten gehört.

Durch die Vorgehensweise können potenziell geeignete Flächen aus fachlicher Sicht weiter eingeschränkt werden.

Über die dann noch verbleibenden, eventuell möglichen Standorte wird die Bevölkerung in einer oder mehreren öffentlichen Veranstaltungen voraussichtlich im Frühjahr 2014 informiert und am weiteren Verfahren beteiligt.

Die Termine werden frühzeitig bekannt gegeben.

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