Seit dem 1. Juli 2017 ist es wieder möglich, über die Grundbucheinsichtstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau Einsicht in das Grundbuch der Gemarkungen Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Lampenhain, Altneudorf und Schönau zu nehmen, Grundbuchausdrucke zu erhalten, sowie Unterschriften öffentlich zu beglaubigen zu lassen.
Die Grundbucheinsichtstelle befindet sich in den Räumlichkeiten des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau, im Rathaus Altneudorf, Altneudorfer Str. 59. Für eine Terminvereinbarung ist Frau Elfner zu folgenden Zeiten für Sie erreichbar:
Montag bis Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr, Tel. 06228/9201-14 oder Email: ricarda.elfner@gvv-schoenau.de
Bis zur vollständigen Digitalisierung des vorhandenen Grundbuchbestandes kann es vereinzelt vorkommen, dass das gewünschte Grundbuchblatt noch auf Papier geführt wird. Bitte planen Sie mit ein, dass in solchen Fällen einige Tage Bearbeitungszeit benötigt wird.
Wir weisen darauf hin, dass Generalvollmachten, Vorsorgevollmachten oder Patientenverfügungen in der Grundbucheinsichtstelle grundsätzlich nicht erstellt oder beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an einen Notar oder an die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises, Außenstelle Neckargemünd.