Veröffentlichung zur Eignungsprüfung der kommunalen Wärmeplanung im GVV Schönau

Die Eignungsprüfung nach §14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist einer der ersten Schritte, welcher zu Beginn und zur Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans auf den GVV Schönau zukommt. 

 

Das Ziel der Eignungsprüfung ist, Teilgebiete innerhalb einer Kommune zu identifizieren, welche „verkürzt“ und somit ohne tiefere Betrachtung behandelt werden können. Dafür wird der GVV bzw. die Kommunen, nach dem Gesetz, in einem sehr frühen Stadium der Planung, unter Zuhilfenahme von lokalem Fachwissen des GVV bzw. der Kommunen sowie dem beauftragten Dienstleister zur Erstellung des Wärmeplans analysiert. 

 

Daraus entsteht ein erster Entwurf zur Gebietseinteilung, die sogenannten Teilgebiete. Dieser Entwurf kann sich, unter Umständen, im weiteren Verlauf der Wärmeplanung und v.a. unter Berücksichtigung der vorliegenden energetischen Bestandssituation der Gebäude, noch verändern, sodass der heutige Stand der Teilgebiete im weiteren Verlauf der Planung angepasst werden muss. Der Entwurf der Gebietseinteilung kann auf der Website der GVV Schönau (siehe unten) eingesehen werden.

 

Der GVV Schönau hat nun, nach Start der kommunalen Wärmeplanung, die Einteilung der Kommunen in vorläufige Teilgebiete erarbeitet und diese auf ihre Eignung geprüft. Aus dieser Eignungsprüfung ergibt sich, dass für alle Teilgebiete eine "normale" und nicht verkürzte Wärmeplanung durchgeführt wird. Dadurch kommt allen Teilgebieten eine genaue Betrachtung auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung zuteil, sodass Bestands- und Potenzialanalyse in vollem Umfang über alle Teilgebiete erfolgen, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dies dient vor allem auch der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilgebiete auf der Gemarkung der GVV Schönau

 

Die kommunale Wärmeplanung dient den Kommunen als Hilfestellung bzw. Handlungsleitfaden um die große Herausforderung der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energieträger bis zum Jahre 2040 anzugehen. Eine konkrete Aussage, welche Heizungsversorgungs-Art in den kommenden Jahren für die Bürger*innen, je nach Lage des eigenen Wohnsitzes, zur Verfügung steht, geht aus der kommunalen Wärmeplanung jedoch nicht hervor. Der Wärmeplan gibt der Kommune Wege, Zahlen sowie Handlungsempfehlungen in Form von Maßnahmen an die Hand, jedoch geht aus der Wärmeplanung, als informelle Planung, keine Pflicht (s. §27 WPG) hervor, Wärme- oder ggfs. auch Wasserstoffnetze tatsächlich umzusetzen. Dies muss nach der abgeschlossenen Wärmeplanung im Einzelfall nochmals detailliert geprüft werden. Die Kommune bekommt durch den Wärmeplan ein abgestimmtes Zielszenario mit Annahmen zum Wärmebedarf bis 2040 sowie einem Maßnahmenkatalog mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels an die Hand.

 

Verwendete Daten zur Durchführung der Eignungsprüfung:

  • Lokales Fachwissen aus dem GVV Schönau
  • Zuhilfenahme von ALKIS Daten des GVV Schönau
  • Fachwissen / Expertise des beauftragten Dienstleisters zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung

Teilgebiete:

  1. Heddesbach
  2. Heiligkreuzsteinach Zentrum
  3. Heiligkreuzsteinach Wohnen
  4. Heiligkreuzsteinach Eiterbach
  5. Heiligkreuzsteinach Ortsteile
  6. Wilhelmsfeld Oberdorf

 

 

7. Wilhelmsfeld Unterdorf

8. Schönau Altneudorf

9. Schönau  Zentrum

10. Schönau Gewerbe

11. Schönau Wohnen

Die Verbandsgemeinden starten kommunale Wärmeplanung 

 

Schönau, 26.11.2025


Die Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau setzen ein Zeichen für die Zukunft: Mit der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung beginnt ein neues Kapitel in der Energie- und Wärmeversorgung der GVV-Mitgliedsgemeinden. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Weichen für eine klimaneutrale, bezahlbare und resiliente Wärmeversorgung zu stellen, die bis spätestens 2045 erreicht werden muss.

 

Der entsprechende Beschluss wurde von der Verbandsversammlung bereits im vergangenen Jahr gefasst, die Stadt Schönau hat als Konvoiführerin für die Mitgliedsgemeinden den Auftrag zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans erteilt. Nun sind die Voraussetzungen soweit, das Projekt zu beginnen.

 

Das Projekt startet mit einer umfassenden Bestandsaufnahme des aktuellen Wärmeverbrauchs, der Art der Wärmeversorgung der Gebäude und einer Berechnung der THG-Emissionen der Kommunen. Im nächsten Schritt werden klimafreundliche Potenziale zur Wärmeerzeugung ermittelt. Als Planungsinstrument definiert die Wärmeplanung außerdem konkrete Maßnahme auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wärmeversorgung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Sanierung bestehender Gebäude, um den Wärmebedarf zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. 

 

Die Wärmeplanung legt die Leitlinien der Wärmewende für eine Kommune fest. Sie soll als Orientierung dienen, wenn es um die Frage der zukünftigen Wärmeversorgung geht. Sie ist rechtlich unverbindlich, d.h. sie begründet für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen keine Rechte oder Pflichten.

 

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Der Gemeindeverwaltungsverband und seine Mitgliedsgemeinden werden regelmäßig über den aktuellen Stand und Zwischenergebnisse informieren und auf Veranstaltungen rechtzeitig hinweisen. 

 

So soll eine hohe Akzeptanz der Planung sichergestellt und die Bürgerschaft eng in diesen Prozess einbezogen werden. Die Wärmewende ist eine große Herausforderung und soll so transparent wie möglich erfolgen.

 

Kommunale Wärmeplanung

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